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   BGH, 14.07.1995 - 3 StR 266/95   

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BGH, 14.07.1995 - 3 StR 266/95 (https://dejure.org/1995,7038)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1995 - 3 StR 266/95 (https://dejure.org/1995,7038)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1995 - 3 StR 266/95 (https://dejure.org/1995,7038)
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  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 14.07.1995 - 3 StR 266/95
    Hält der Tatrichter die Trinkmengenangaben eines Angeklagten für nicht zu widerlegen, so muß er aus der angegebenen Menge die Tatzeitblutalkoholkonzentration nach den von der Rechtsprechung anerkannten wissenschaftlichen Berechnungsmethoden bestimmen und seinem Urteil zugrundelegen (vgl. BGHSt 37, 231, 237 f.).

    Es ist ihm dabei unbenommen, Trinkmengenangaben eines Angeklagten als unglaubhaft einzustufen, wenn er dafür in der Hauptverhandlung gewonnene Gründe hat (vgl. BGHSt 34, 29, 34; 37, 231, 238, 239; BGH NStZ 1991, 126, 127) [BGH 22.11.1990 - 4 StR 431/90].

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 14.07.1995 - 3 StR 266/95
    Es ist ihm dabei unbenommen, Trinkmengenangaben eines Angeklagten als unglaubhaft einzustufen, wenn er dafür in der Hauptverhandlung gewonnene Gründe hat (vgl. BGHSt 34, 29, 34; 37, 231, 238, 239; BGH NStZ 1991, 126, 127) [BGH 22.11.1990 - 4 StR 431/90].
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Auszug aus BGH, 14.07.1995 - 3 StR 266/95
    Es ist ihm dabei unbenommen, Trinkmengenangaben eines Angeklagten als unglaubhaft einzustufen, wenn er dafür in der Hauptverhandlung gewonnene Gründe hat (vgl. BGHSt 34, 29, 34; 37, 231, 238, 239; BGH NStZ 1991, 126, 127) [BGH 22.11.1990 - 4 StR 431/90].
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90

    Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur

    Auszug aus BGH, 14.07.1995 - 3 StR 266/95
    Er ist gehindert, zu Ungunsten des Angeklagten von einer niedrigeren Blutalkoholkonzentration auszugehen (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 12).
  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 212/87

    Anforderungen an die Einlegung einer Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren -

    Auszug aus BGH, 14.07.1995 - 3 StR 266/95
    Zu den Anforderungen an die Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Schuldfähigkeit bedeutsamen Gesichtspunkte wird auf BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 4 und 9 hingewiesen.
  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 622/88
    Auszug aus BGH, 14.07.1995 - 3 StR 266/95
    Zu den Anforderungen an die Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Schuldfähigkeit bedeutsamen Gesichtspunkte wird auf BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 4 und 9 hingewiesen.
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